In Zeiten von Corona

Um unseren Sport in Zeiten von Corona ausüben zu können, müssen wir einige Regeln einhalten. Diese sind in dem hier hinterlegten Hygienekonzept festgehalten. Bitte haltet Euch alle daran, damit wir alle gesund bleiben und wieder Handball spielen dürfen.

Hygieneschutzkonzept für den Verein HC Gauting
Stand: 23.01.2022

  • Das Betreten der Sporthalle (inklusive Zuschauerbereich) und die Teilnahme am Training / Spielbetrieb ist untersagt für
    • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
    • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
    • Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere).
  • Für Spielerinnen und Spieler jeden Alters und für Betreuer gilt: Das Betreten der Sporthalle ist nur bei Vorliegen eines aktuellen Testnachweises mit negativem Ergebnis gestattet. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, Genesene und Geboosterte. Die in der Schule vorgenommenen Tests werden vom HC Gauting nicht anerkannt! Als Verein stellen wir den Mitgliedern unseres Vereins Schnelltests zur Verfügung, die Durchführung der Tests erfolgt 20 Minuten vor Trainingsbeginn vor der Halle. Alternativ akzeptieren wir offizielle Tests, die in einer Teststation bis max. 24 Stunden vor dem Training gemacht werden.
  • Gastmannschaften werden gebeten, für die Spielerinnen und Spieler offizielle Testnachweise von Teststationen mitzubringen (Gültigkeit max. 24 h) bzw. Selbsttests selbst mitzubringen und diese vor der Halle unter Aufsicht eines Beauftragten des HC Gauting durchzuführen. Eine entsprechende Wartezeit (15 Min.) ist in letzterem Fall einzukalkulieren.
  • Für Kampfgericht, Schiedsrichter und Ordner gilt die 3G-Regel (gegen SARS-CoV-2 geimpft, genesen oder getestet mit PCR oder Antigentest).
  • Für Zuschauer gilt, dass die Sporthalle nur mit einem 2G-Plus-Nachweis (vollständig geimpft, vollständig genesen, aktuell getestet) betreten werden darf. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Zutritt zur Sporthalle haben nur gegen SARS-CoV-2 geimpfte und von einer Corona-Infektion genese Personen mit einem zusätzlichen negativen Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, PoC-Antigentest nicht älter als 24 Stunden oder Selbsttest auf eigene Kosten vor Ort). Als Alternative zum Test gilt auch eine dritte Impfung (sogenannter Booster).
  • Ein entsprechender Nachweis über den Status bzw. den Test ist am Halleneingang vorzuweisen. Vor Betreten der Sporthalle wird dies durch eine beauftragte Person des Vereins überprüft. Geboosterte Zuschauer müssen keinen zusätzlichen Testnachweis bringen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist, wo immer möglich, einzuhalten. Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Personen eines Haushalts). Die Abstandspflicht besteht nicht auf der Spielfläche und der Ersatzbank.
  • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit bzw. des Spiels (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP2-Maske) ist in der Halle immer dann zu tragen, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann oder die betreffende Person ihren festen Platz verlässt und sich bewegt (z.B. um die Toilette aufzusuchen oder zur Tribüne zu gehen)
  • Auf der Sportfläche muss keine Maske getragen werden.
  • Personen aus einem Haushalt können sich an ihrem festen Platz (z.B. Sitzplatz auf der Tribüne) auch ohne Einhaltung eines Abstandes von 1,5 Meter ohne Maske aufhalten. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
  • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel
  • Unsere Sporthallen werden regelmäßig gelüftet.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren.
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
  • Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird. Je nach Witterungslage sind Türen und Fenster nach Möglichkeit durchgehend offen zu halten.
  • Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
  • Als Heimverein stellen wir sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert
  • Im Fall einer Infektion erfolgt eine Meldung an den Vereinsverantwortlichen des anderen Vereins, der seinerseits die möglichen Kontaktpersonen (SpielerInnen und Übungsleiter) seines Vereins informiert.
  • Als Heimverein sind wir berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Spiel auszuschließen und von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.
  • Die zur Durchführung des Spielbetriebs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Spiel ausreichend gereinigt und desinfiziert.
  • Der Kioskbetrieb ist möglich. Innerhalb des Kiosks besteht FFP2-Maskenpflicht. Der Ausschank von Alkohol ist nicht gestattet.
  • Der Zugang zur Spielfläche und in die Umkleiden ist für Zuschauer untersagt.
  • Zwischen einzelnen Punktspielen werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird. Je nach Witterungslage sind Türen und Fenster nach Möglichkeit durchgehend offen zu halten.
  • Die Zuschauerkapazität ist auf 25% der maximalen Belegung beschränkt. Sollte dies zutreffen, kann ein Verantwortlicher des HC Gauting den Zutritt untersagen.

Gauting, 23.01.2022

Für den Vorstand
Klaus Laumer